Nicht verpassen: Anmeldestart für neue Schulanfänger an der Grundschule!
Vom 7. bis 18. Oktober 2024 können Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 geboren wurden und damit im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig werden, an der zuständigen Grundschule anmelden.
Welche Unterlagen müssen Eltern zur Anmeldung mitbringen?
· die eigenen Personalpapiere,
· die Geburtsurkunde des Kindes,
· sonstige Personalpapiere des Kindes,
· Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (früher Hort), wenn dies gewünscht ist,
· ggf. für die Förderung des Kindes hilfreiche Unterlagen.
Eltern beantragen die ergänzende Förderung und Betreuung in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule direkt mit der Anmeldung zum Schulbesuch. Schulanfängerinnen und -anfänger können die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) kostenfrei und ohne Bedarfsnachweis in Anspruch nehmen.
Nähere Informationen findet ihr auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.